1-2 x jährlich bzw. je nach Bedarf halten wir einen Sachkundevortrag.
Wofür wird ein Sachkundenachweis benötigt?
Wer mit seinem Hund eine Prüfung ablegen will, muss einen Sachkundenachweis erbringen.
Allgemeine Bestimmungen der österreichischen Prüfungsordnung:
Zugelassen sind Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie den Sachkundenachweisvortrag eines dem ÖKV angehörenden Mitgliedsvereines besucht haben, oder die den
behördlichen Sachkundenachweis vorlegen. Für Hundehalter, die bereits mit anderen Hunden eine Begleithundeprüfung, oder Schutzhundeprüfung, oder Fährtenhundeprüfung, oder
Agilityprüfung, oder Obedienceprüfung, oder Rettungshundeprüfung, oder Jagdhundeprüfung, oder Therapiehundeprüfung abgelegt haben, entfällt diese
Nachweispflicht.